Liebe Mitglieder,

zum Start in die neue Saison haben wir, auch aufgrund von Hinweisen des GVNRW, die Platzregeln überarbeitet. Hauptsächlich geht es um die beiden folgenden Punkte:

Wir haben den Busch an der Bahn 5 zur dauerhaften (blau-grün) Betretungs- und Spielverbotszone erklärt; die Nutzung von Ballangeln ist erlaubt.

Mit Blick auf die Gefahr, die von den mit Stromleitungen ausgestatteten Zäunen an Bahn 8 rechts und Bahn 14 links ausgehen, gibt es dort künftig straflose Erleichterung nach Musterplatzregel E.7: Liegt der Ball des Spielers auf dem Platz und innerhalb von 2 Schlägerlängen, kann man straflose Erleichterung in Anspruch nehmen. Der Bezugspunkt für den Erleichterungsbereich ist der Punkt, der 2 Schlägerlängen vom Zaun entfernt liegt und gleich weit vom Loch entfernt ist wie die Stelle, an der der ursprüngliche Ball lag.

Bitte setzt Euch mit den folgenden Platzregeln auseinander.

->zu den neuen Platzregeln

Darüber hinaus wird in Kürze an Bahn 16 die PA nach rechts versetzt, so dass der auf der rechten Seite am Grün verlaufende Weg außerhalb der PA liegt. Wenn der Ball des Spielers dann auf dem Weg zum Liegen kommt, kann der Spieler straflose Erleichterung nach Regel 16.1 in Anspruch nehmen.

Für Fragen stehen Euch die Mitglieder des Platzausschusses sowie Helga Fechtner zur Verfügung.

Mit sportlichen Grüßen

Stephan Jansen