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Aus wird durch weiße Pfähle gekennzeichnet (Regel 27-1). Alle eingezäunten Flächen sind Aus, auch wenn Zaunpfähle nicht mit Brettern oder Drähten bzw. Leinen verbunden sind. Wird der Ball an der Spielbahn 10 über die Straße gespielt und kommt auf der Spielbahn 14 zur Ruhe, ist der Ball "im Spiel" und kann straflos zurück gespielt werden; das gilt auch umgekehrt für die Bahnen 14 und 10.
Steine in den Bunkern sind bewegliche Hemmnisse (Regel 24-1). Folgende Gegebenheiten sind Bestandteil des Platzes: der Brunnendeckel auf der Spielbahn 14, die liegenden Baumstämme an den Seiten diverser Spielbahnen und das Schutznetz hinter dem Grün der Bahn 5. Die Schutznetze an den Spielbahnen 1, 3, 9, 10 und 18 sind unbewegliche Hemmnisse, von denen der Spieler nach Regel 24-2b straffrei Erleichterung nehmen darf.
Boden in Ausbesserung wird durch blaue Pfähle oder blaue bzw. weiße Grenzlinien gekennzeichnet (Regel 25-1). Kahle Stellen (ausgenommen Divotlöcher und Stellen im Rough) sind - auch ohne blaue Kennzeichnung - Boden in Ausbesserung. Aus Boden in Ausbesserung darf - mit Ausnahme der kahlen Stellen - nicht gespielt werden. Angepflockte Bäume gelten als Boden in Ausbesserung (Regel 25-1). Abgemähtes Gras, das zur Beseitigung angehäuft wurde (z.B. während der Heuernte) gilt als ungewöhnlich beschaffener Boden gemäß Golfregel 25-1, das heißt
a) Liegt der Ball im Gelände, so muss er straflos eine Schlägerlänge vom nächstgelegenen Punkt der Erleichterung fallen gelassen werden.
I) Ist der Ball in dem ungewöhnlich beschaffenen Boden verloren, so gilt er als an der Stelle liegend, wo er zuletzt die äußerste Begrenzung dieses Umstands gekreuzt hat. Von dieser Stelle aus ist wie unter a) zu verfahren.
Eine Behinderung nach Regel 25-1 a) durch einen ungewöhnlich beschaffenen Boden liegt nicht vor, wenn nur der Stand des Spielers betroffen ist.
Wasserhindernisse sind durch gelbe Pfähle, seitliche Wasserhindernisse durch rote Pfähle gekennzeichnet (Regel 26). Das durch gelbe Pfähle mit grünen Köpfen gekennzeichnete Wasserhindernis an den Bahnen 3 und 4 ist ein Biotop, aus dem nicht gespielt werden darf. Liegt der Ball im Biotop, so muss der Spieler unter Hinzurechnung eines Strafschlags nach Regel 26-1 vorgehen (Erleichterung für Ball im Wasserhindernis). Liegt der Ball außerhalb des Biotops und sind Stand oder Schwung durch das Biotop bzw. durch die Pfosten oder den Zaun um das Biotop behindert, so muss straflos Erleichterung genommen werden. Beim Überqueren des Biotops an den Bahnen 3 und 4 ist das Spielen eines provisorischen Balls nach jeder der Möglichkeiten von Regel 26-1 zugelassen, wenn der ursprüngliche Ball im Wasserhindernis sein kann.
Wird eine Stromleitung getroffen, muss straflos ein neuer Ball nach Regel 20-5 gespielt werden. Wird ein Strommast getroffen, wird der Ball gespielt wie er liegt. Regel 24- 2 ist hiervon unberührt, d.h. der Strommast ist ein unbewegliches Hemmnis.
Ein Spieler darf sich über Entfernungen informieren, indem er ein Gerät verwendet, das ausschließlich Entfernungen misst. Benutzt ein Spieler während der festgesetzten Runde ein Gerät, mit dem andere Umstände geschätzt oder gemessen werden können, so verstößt er gegen Regel 14-3, wofür die Strafe Disqualifikation ist, ungeachtet, ob die zusätzliche Funktion genutzt wurde.